Wie funktioniert die Probe-Mitgliedschaft?
Bevor du dich für eine feste Mitgliedschaft bei Knopf im Bauch e.V. entscheidest, kannst du unsere Arbeit im Rahmen einer 4-wöchigen Probe-Mitgliedschaft unverbindlich kennenlernen. Diese Probe-Mitgliedschaft gilt ausschließlich für unsere Online-Selbsthilfegruppe (OSHG) auf Facebook und ist nur für Angehörige betroffener Kinder vorgesehen
Wie kann ich beitreten?
- Stelle eine Beitrittsanfrage an unsere Online-Selbsthilfegruppe auf Facebook.
- Bitte beantworte unbedingt die drei Fragen, die dir dort gestellt werden. Ohne vollständige Antworten können wir deine Anfrage leider nicht annehmen.
Hinweis:
Unsere OSHG ist an Sonn- und ausgewählten Feiertagen (z. B. Weihnachten, Ostern) geschlossen und daher an diesen Tagen nicht auffindbar. Bitte versuch es in diesem Fall einfach an einem der darauffolgenden Tage erneut.
Was passiert nach der Probezeit?
Wenn du nach den 4 Wochen keine feste Mitgliedschaft möchtest, brauchst du nichts weiter zu tun – dein Zugang wird automatisch beendet.
Bitte beachte: Eine mehrmalige Teilnahme an der Probe-Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen.
Warum finde ich die Online-Selbsthilfegruppe auf Facebook nicht?
Unsere Online-Selbsthilfegruppe (OSHG) ist an Sonn- und bestimmten Feiertagen (z. B. Weihnachten, Ostern) geschlossen. An diesen Tagen ist sie daher auf Facebook nicht sichtbar. Bitte versuche es einfach an einem der darauffolgenden Tage erneut – dann kannst du deine Beitrittsanfrage wieder stellen.
Wie kann ich Mitglied bei Knopf im Bauch e.V. werden?
Du kannst deinen Antrag auf Mitgliedschaft direkt hier auf unserer Homepage eintragen und absenden. Im Anschluss an deine Zahlung erhältst du automatisch ein E-Mail mit:
- deiner Zahlungsbestätigung
- deinen Zugangsdaten für unsere Homepage
- deinem Rabatt-Code für unsere Online-Angebote auf Kikudoo
Dezember-Aktion
Ab 1. Dezember schenken wir allen Neumitgliedern die Vereins-Mitgliedschaft für den Rest des Jahres! Das heißt: Du nutzt sofort alle Vorteile von Knopf im Bauch e.V., zahlst aber erst im Jänner des Folgejahres.
Wie machst du mit?
Dein Mitgliedsantrag muss zwischen 01.12., 00:01 Uhr und 31.12., 23:59 Uhr bei uns eintreffen. Hier geht es zu deinem Antrag.
Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2025 beträgt:
-
Ordentliches Mitglied – € 70/Kalenderjahr
Angehörige von Kindern mit (oder ehemals mit) chronischer Verstopfung und/oder Stuhlinkontinenz (Enkopresis) -
Außerordentliches Mitglied – € 90/Kalenderjahr
Personen, die beruflich mit dem Thema zu tun haben oder privat/beruflich ein Interesse daran haben. -
Förderndes Mitglied – € 140/Kalenderjahr
Personen, die die Vereinstätigkeit mit einem erhöhten Beitrag unterstützen.
Beitragsbefreiung aufgrund finanzieller Notlage
Mit Nachweis (z. B. Mindestsicherung, Geringverdienst, kein Einkommen) ist eine Befreiung möglich.
Bitte per E-Mail an [email protected] wenden. Der Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2026 beträgt:
-
Ordentliches Mitglied – € 80/Kalenderjahr
Angehörige von Kindern mit (oder ehemals mit) chronischer Verstopfung und/oder Stuhlinkontinenz (Enkopresis) -
Außerordentliches Mitglied – € 100/Kalenderjahr
Personen, die beruflich mit dem Thema zu tun haben oder privat/beruflich ein Interesse daran haben. -
Förderndes Mitglied – € 150/Kalenderjahr
Personen, die die Vereinstätigkeit mit einem erhöhten Beitrag unterstützen.
Beitragsbefreiung aufgrund finanzieller Notlage
Mit Nachweis (z. B. Mindestsicherung, Geringverdienst, kein Einkommen) ist eine Befreiung möglich.
Bitte per E-Mail an [email protected] wenden. Der Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
Wann muss ich meinen Mitgliedsbeitrag zahlen?
Mit SEPA Lastschriftmandat:
- Erster Beitrag: Wird mit Datum der Antragstellung fällig und direkt von deinem Konto bzw. deiner Kreditkarte eingezogen → Deckt den Rest des laufenden Kalenderjahres ab.
- Folgejahre: Dein Beitrag wird jeweils am 15.01. des Kalenderjahres abgebucht.
- Der Mitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr verrechnet, unabhängig vom Beitrittsmonat.
Ohne SEPA Lastschriftmandat:
- Erster Beitrag: Wird mit Datum der Antragstellung fällig und direkt von deinem Konto bzw. deiner Kreditkarte eingezogen → Deckt den Rest des laufenden Kalenderjahres ab.
- In den folgenden Jahren wird der Mitgliedsbeitrag jeweils zum 15.01. des jeweiligen Kalenderjahres fällig und ist pünktlich, jedoch spätestens bis zum 01.02. auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoverbindung:
Knopf im Bauch e.V.
Bank: Easybank
IBAN: AT04 1420 0200 1098 4050
BIC: BAWAATWW
Der Mitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr verrechnet. Er ist also jeweils im Jänner fällig, unabhängig vom Monat in dem der Antrag auf Mitgliedschaft gestellt wurde.
Seit Dezember 2023 gibt es für neue Mitglieder ausschließlich SEPA-Lastschrift.
Bestehende Mitglieder werden gebeten, ebenfalls auf dieses Verfahren umzusteigen – das reduziert den administrativen Aufwand für den Verein.
Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Der erste Mitgliedsbeitrag wird mit Datum des Antrages auf Mitgliedschaft bei Knopf im Bauch e.V. fällig, in den folgenden Jahren jeweils zum 15.01. des jeweiligen Kalenderjahres. Dieser ist pünktlich, jedoch spätestens bis zum 01.02 auf das Vereinskonto (Bank: Easybank, IBAN: AT04 1420 0200 1098 4050, BIC: BAWAATWW) zu überweisen. Die Mitgliedschaft wird mit Einlangen des ersten Mitgliedsbeitrages gültig, läuft unbefristet und kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 31.12. schriftlich gekündigt werden.
Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag?
Dein Beitrag hilft uns, die Arbeit von Knopf im Bauch e.V. zu finanzieren und Familien wie Fachpersonen bestmöglich zu unterstützen.
Damit ermöglichen wir zum Beispiel:
- Betreuung unserer Online-Selbsthilfegruppe durch unser Team
- Teilnahme an Fortbildungen, Tagungen & Kongressen
- Erstellung, Produktion & Druck von Infomaterial
- Pflege & Weiterentwicklung unserer Homepage als Informationsplattform
- Gestaltung & Finanzierung von Messeständen
- Organisation von Infoveranstaltungen & Vorträgen
- … und vieles mehr!
So leistest du mit deinem Mitgliedsbeitrag einen direkten Beitrag dazu, dass Betroffene und ihre Familien Unterstützung, Informationen und Austausch finden.
Wie kann ich mich aufgrund einer finanziellen Notlage vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen?
Wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest (z. B. Mindestsicherung/Hartz IV, Geringverdienst, kein Einkommen), kannst du dich vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen.
So gehst du vor:
- Schick uns eine E-Mail an [email protected].
- Füge die entsprechenden Nachweise bei (z. B. Bescheid, Einkommensnachweis).
Gültigkeit:
Die Befreiung gilt für das aktuelle Kalenderjahr. Der Nachweis muss jährlich neu erbracht werden.
Hinweis:
Deine Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Prüfung der Befreiung verwendet.
Wann bekomme ich meine Zugangsdaten für die Homepage?
Sobald dein Mitgliedsbeitrag verbucht ist, erhältst du automatisch eine E-Mail mit deinen Zugangsdaten.
Tipp: Schau bitte auch im Spam-Ordner nach.
Warum kann ich meinen Rabatt-Code nicht im Online-Shop auf eurer HP einlösen?
-
Mit der Zahlungsbestätigung deines jährlichen Mitgliedsbeitrags erhältst du automatisch einen Rabatt-Code.
-
Dieser gilt ausschließlich für unsere Online-Angebote auf der Buchungsplattform Kikudoo.
-
Im Online-Shop wird dein Mitgliedsrabatt automatisch an der Kasse abgezogen, sobald du eingeloggt bist und als Mitglied erkannt wirst.
Wie kann ich den Verein kontaktieren?
- Fragen zur Mitgliedschaft oder zu Zahlungsmodalitäten
[email protected] -
Fragen zur Befreiung vom Mitgliedsbeitrag
[email protected] -
Allgemeine Fragen
[email protected]
Bitte schreibe keine privaten Nachrichten an einzelne Admins unserer Online-Selbsthilfegruppe – diese können nicht beantwortet werden.
Muss ich den Mitgliedsbeitrag weiterhin bezahlen, auch wenn ich bereits aus der Online-Selbsthilfegruppe ausgetreten bin?
Unsere Online-Selbsthilfegruppe auf FB ist nur eines unserer Angebote. Welche Angebote du nutzen möchtest und welche nicht, ist selbstverständlich dir überlassen. Eine nicht Nutzung eines unserer Angebote bedingt nicht automatisch, dass die Mitgliedschaft bei Knopf im Bauch e.V. beendet ist. Der Mitgliedsbeitrag wird also weiterhin fällig.
Wenn du aus dem Verein austreten möchtest, schick uns bitte eine schriftliche Kündigung an [email protected].
Was passiert, wenn ich meinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahle? (ohne SEPA)
- Anfang Jänner versenden wir automatisch die Zahlungsinformationen für das jeweilige Kalenderjahr. Diese muss bis 01.02. auf unserem Vereins-Konto eintreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, erhältst du automatisch Anfang Februar per E-Mail die 1. schriftliche Zahlungserinnerung (=Mahnung).
- Solltest du die Zahlungsfrist der 1. Zahlungserinnerung ebenfalls versäumen, erhältst du ca. 2 Wochen später die 2. schriftliche Zahlungserinnerung automatisch per E-Mail.
- Solltest du diese ebenfalls versäumen, bekommst du Anfang März die 3. schriftliche Zahlungserinnerung per Einschreiben. Für dieser 3. Zahlungserinnerung müssen wir aufgrund der Unkosten die dadurch entstehen 15€ Bearbeitungsgebühren berechnen. Diese sind jedenfalls in voller Höhe zu bezahlen.
- Solltest du auch auf die 3. Zahlungserinnerung noch nicht reagieren, wird dein Facebook-Profil automatisch aus unserer Selbsthilfegruppe entfernt und deine offene Rechnung an unser Inkasso-Büro übergeben.
Ausschluss aus dem Verein
Laut § 6 Abs. 3 unserer Statuten kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
Was passiert, wenn mein Mitgliedsbeitrag nicht abgebucht werden kann? (mit SEPA)
- Anfang Jänner wird dein Mitgliedsbeitrag automatisch abgebucht. Sollte die Abbuchung nicht möglich sein, kontaktieren wir dich per E-Mail.
- Solltest du auf unser erstes E-Mail nicht reagieren, bekommst du Anfang Februar die 1. schriftliche Zahlungserinnerung (=Mahnung) per E-Mail.
- Solltest du die Zahlungsfrist der 1. Zahlungserinnerung versäumen, erhältst du ca. 2 Wochen später die 2. schriftliche Zahlungserinnerung automatisch per E-Mail.
- Solltest du diese ebenfalls versäumen, bekommst du Anfang März die 3. schriftliche Zahlungserinnerung per Einschreiben. Für dieser 3. Zahlungserinnerung müssen wir aufgrund der Unkosten die dadurch entstehen 15€ Bearbeitungsgebühren berechnen. Diese sind jedenfalls in voller Höhe zu bezahlen.
- Solltest du auch auf die 3. Zahlungserinnerung noch nicht reagieren, wird dein Facebook-Profil automatisch aus unserer Selbsthilfegruppe entfernt und deine offene Rechnung an unser Inkasso-Büro übergeben.
Ausschluss aus dem Verein
Laut § 6 Abs. 3 unserer Statuten kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)
Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Rücktrittsrecht für Konsumenten bei Fernabsatzgeschäften. Wie bei Dienstleistungen besteht auch bei digitalen Inhalten grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss (§ 11 FAGG). Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte (z.B. Downloads) erlischt das Rücktrittsrecht dann, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat. Da Knopf im Bauch e.V. dir mit der Erfüllung des Vertrages digitalen Inhalte der HP und die Online-Selbsthilfegruppe sofort zur Verfügung stellt, den Vertrag also sofort nach Eingang deiner Zahlung erfüllt, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, dich über folgendes aufzuklären:
Ist der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, entfällt das Rücktrittsrecht
- Wenn der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat und
- Der Verbraucher bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, und
- Wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrages zur Verfügung gestellt hat.
Bitte beachte, dass du mit dem Absenden des Antrages auf Mitgliedschaft bei Knopf im Bauch e.V. folgendes bestätigt hast:
- Ich stimme hiermit ausdrücklich zu, dass noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist/Widerrufsfrist mit der Erfüllung des Vertrages begonnen wird.
- Ich bestätige, dass ich zur Kenntnis nehme, dass ich mein 14 tägiges Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht bei vorzeitigem (vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist/ Widerrufsfrist erfolgendem) Beginn mit der Vertragserfüllung – nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger inklusive obiger Zustimmungserklärung und dieser Bestätigung der Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts/Widerrufsrechts samt der gesetzlichen Informationen (§ 4 Abs 1 FAGG), sofern diese nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden – verliere.
Eine Bestätigung des Vertrages mit Knopf im Bauch e.V. wird dir mit der Zahlungsbestätigung übermittelt. Diese enthält auch noch einmal die oben aufgeführten Punkte. Somit entfällt das 14-tägige Rücktrittsrecht mit erhalt der Zahlungsbestätigung.
Solltest du vor erhalt der Zahlungsbestätigung von deinem Vertrag zurücktreten wollen, nutze dafür bitte unser vorgefertigtes Formular und sende es per Post oder per E-Mail ([email protected]) an uns zurück.
Wann und wie kann ich kündigen?
Die Mitgliedschaft bei Knopf im Bauch e.V. läuft unbefristet und kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Dafür reicht ein formloses E-Mail an [email protected]. Bitte achte darauf, dass du eine Bestätigung deiner Kündigung bekommst. Nur dann ist diese gültig.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Mitgliedsbeitrag erhöht?
Nein, bei einer Beitragserhöhungen haben Vereinsmitglieder in Österreich kein automatisch gesetzlich verbrieftes Sonderkündigungsrecht, sondern nur das Austrittsrecht nach den Statuten (3 Monate zum Jahresende).
Ich habe bereits gekündigt, möchte meine Mitgliedschaft jetzt aber wieder aktivieren. Was muss ich dafür tun?
Das ist kein Problem. Bitte schreib uns einfach ein E-Mail an [email protected].